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Der Schützenmeister wurde anfänglich von den gnädigen Herren und Oberen gewählt. Etwas später wählten ihn die Bürger, die Bei- und Hintersässen, also nicht die Schützen der Gesellschaft selbst. Die Amtsdauer erstreckte sich zu erst auf ein später auf zwei Jahre.

schuetzenmeisterDie Obrigkeit musste sich einige male wegen Missbräuchen bei der Wahl des Schützenmeisters befassen. Der Rat forderte deshalb die Abstimmung mit Pfennigen. Am 17. März 1754 wurde die Wahl wieder geändert. Die Bewerber um das Amt des Schützenmeisters mussten sich nach Anmeldung den Bürgern stellen. Es erfolgte der Wahlakt in folgender Weise: Zuerst wurde gewürfelt, es ging darum wer zuerst ziehen sollte. In einem Sack waren so viele versilberte Kugeln wie Bewerber vorhanden waren. Eine Kugel war golden. Derjenige der diese goldene Kugel zog war der neue Schützenmeister. Der Schützenmeister leitete das gesamte Schiesswesen, etwa 20 Schiesstage im Sommer. Er unterrichtete die Schützen. Er rechnete gegenüber der Obrigkeit mit dem Schiesswesen ab. Im Frühjahr fand er sich beim Rat ein und brachte untertänig sein „pittgesuch oder geziemend Anhalten„ um Verabfolgung der üblichen Ehrengaben an. Diese bestanden meistens aus Hosen in den Luzerner Farben, auch Stoffe für die Wamse. Er ordnete Freischiessen an. Sein Gehalt bestand aus dem Gewinn der von ihm organisierten Schiessen. Im Jahre 1662 auch aus den Bussen säumiger Milizen. Ferner bezahlte die Obrigkeit im gleichen Jahr 3 Schilling pro Mann insgesamt 181 Gulden. Die Ehrengaben der gnädigen Herren betrugen dazu noch 158 Gulden. Der Schützenmeister bezahlte aus diesem Beträgen die Gaben für die Schiessen. Am Schluss blieb ihm ein Jahresgehalt von ca. 150 Gulden

Fortsetzung folgt...

Schützengesellschaft der Stadt Luzern, Hochdorferstrasse 1, 6020 Emmenbrücke

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