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Der Zeiger gelobte dem Schützenmeister in die Hand dass er getreulich und ungefährlich zeigen wolle. Er schwärzte nach der Gesellschaftsordnung am Sonntag die Mauer. Er sammelte das verschossene Blei ein.

muenzen-kopie-1Dieses Blei verkaufte er den Schützen, das Pfund um 8 Angster. (1 Angster = '/2 Rappen) Ein Schütze konnte jedoch höchstens ein Pfund Blei erwerben. Mit diesem Blei goss der Schütze später mit einer Kugelzange seine eigenen Kugeln.

muenzen-kopie-2Aus der Schützenordnung von 1577

Beim Schiessen musste der Schütze den Zeiger warnen. „Mit mund oder Glogge bevor er die büchs zur baagen schlackt„ .Der Zeiger musste darauf ein Wortzeichen geben. Wer sich nicht an diese Regel hielt, bezahlte St. Sebastian eine Busse von 1 Schilling und an die Schützen ein Maas Wein. Zudem zählte der Schuss nicht.

Derjenige Schütze, der die Gabe Hosen oder Wams gewann, musste am folgenden Sonntag dem Zeiger helfen, die Scheiben aufzuhängen. Er hatte den Wein in das Häuschen zu tragen. Er achtete darauf dass einem jeden Schützen gezeigt wurde, war der Schreiber und teilte den Nächsten Schützen nein. 

Fortsetzung folgt...

Schützengesellschaft der Stadt Luzern, Hochdorferstrasse 1, 6020 Emmenbrücke

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