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geschrieben von Rennward Cysat, Teil 4

Hier geht es um einen Handel zweier Schützen um eine Büchse. Sollte der Käufer der Büchse die Hosen, die als Preis ausgesetzt sind, gewinnen, gilt der Kauf der Büchse als bestätigt. Sollte der Käufer die Büchse gleich wieder verkaufen und mit einer gelehnten Büchse weiterschiessen, soll man ihm die Hosen wieder abnehmen.

tromblonFremde Schützen und Gäste düirfen mitschiessen, sofern sie zu Hause eigenes Schiesszeug besitzen.

Sollte ein Schütze schiessen und niemand sah den Schuss, schickt der Schützenmeister zwei Mann zum Nachsehen, ihnen soll man glauben.

Niemand soll eine brennende Lunte in den Stand tragen. Bei Missachtung ist die Busse an St. Sebastian 3 Angster.

Unfug und freveln auf der Schützenlaube kostet den Schiessgesellen 2 Mass Wein und St. Sebastian 2 Schilling Busse.

Wenn jemand auf der Zilstatt mit groben Worten ungeziemlich schwören sollte und unzüchtig reden sollte, ist die Busse an St. Sebastian 1 Schilling- Sollte jemand die Busse verweigern, muss der Schützenmeister die gewonnenen Gaben zurückbehalten.

Spielen und würfeln auf der Laube sind verboten. Die Busse beträgt 2 Schillinge. An der Kirchweihe gilt diese Regel nicht.

Nach der Kirchweihe darf keine Fasnacht ohne Erlaubnis der Obrigkeit mehr abgehalten werden.

Fortsetzung folgt...
Teddy Distel

Schützengesellschaft der Stadt Luzern, Hochdorferstrasse 1, 6020 Emmenbrücke

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