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geschrieben von Rennward Cysat, Teil 1

Die Schützenordnung von 1577 wurde von Rennward Cysat geschrieben. Sie trägt die Aufschrift:

musketierOrdnung gemeiner Schiessgesellen so uff der statt Luzern Büchsenschützen Zihlstatt schiessen wollend, frembden und heimschen gehalten ernüwert Jm 1577. Jahr mit gunst und willen unsere herren und Oberen, durch Rennward Cysat, stattschryber, in Ordnung zusammengestellt.

Die Schützenordnung umfasst 33 Punkte. Hier sind nur die Wichtigsten in den folgemnden Beiträgen aufgeführt.

Interessant sind die Aufführungen in Artikel 5 und 12. Artikel 5 besagt, dass keine zusammen „geschraubte und geschneggte“ Büchsen gebraucht werden dürfen. Eine „geschneggte“ Büchse hatte einen gezogenen Lauf, erfunden um 1450, vorgeführt durch den Österreicher Gaspard Kollner 1498 in Leipzig. Die Büchsen hatten acht, zehn oder mehr Züge, sie war sehr teuer. Man hatte festgestellt, dass eine runde Kugel am Ende des Laufes ihre Zielgenauigkeit verlor. Mit dem Drall un dem länglich verlängerten neuen Geschoss erzielte man eine wesentlich bessere Zielgenauigkeit, was die alten Eidgenossen als Betrug betrachteten.

Artikel 12 besagte, dass nur freie simple Kugeln aus Stein oder Blei verwendet werden durften. Die Kugeln durften weder gefüttert, gefiedert, was auch immer das heissen mag, noch zusammengebunden werden. Warum Kugeln zusammenbinden? Auf Karavellen und andern Kriegsschiffen war es üblich, zwei Kanonenkugeln mit Ketten zusammenzubinden und so zwei Kugeln in eine Kanone zu laden. Die hatte ein verheerende Wirkung und dazu die Masten des gegnerischen Schiffes umzulegen.

Fortsetzung folgt...
Teddy Distel

Schützengesellschaft der Stadt Luzern, Hochdorferstrasse 1, 6020 Emmenbrücke

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